FÜR MIETER
1. Eine passende Wohnung muss frei sein
2. Wir benötigen eine Selbstauskunft mit allen dort genannten Unterlagen
3. nach Prüfung bekommen Sie einen Mietvertragsentwurf von uns zugeschickt
4. wenn alles passt, fehlen nun nur noch die Unterschriften und ein Mietverhältnis ist geschlossen
Eine SCHUFA-Auskunft können Sie ganz einfach unter folgendem Link bestellen.
http://bonitaetscheck.immobilienscout24.de
Eine SCHUFA- Auskunft ist Bestandteil unserer Bonitätsprüfung, welche wir bei jedem Mieter vorab durchführen. Dafür benötigen wir unter anderem auch eine so genannte SCHUFA-Auskunft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz SCHUFA)). SCHUFA-Auskünfte beinhalten beispielsweise Informationen über nichtvertragsgemäße Abwicklungen von Krediten. Persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in diesen Auskünften nicht enthalten.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.schufa.de
Um sicher zu gehen das Ihre Mietzahlung jeden Monat pünktlich auf dem Vermieterkonto eingeht, sollten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einrichten. (eine ausreichende Kontodeckung ist natürlich notwendig) Sicher hilft Ihnen auch Ihre Bank bei der Einrichtung.
Der erste Schritt, damit dies gar nicht erst vor kommt, ist: Achten Sie auf Ihre monatlichen Ausgaben!
Sollte es trotzdem dazu kommen, dass Sie Ihre Miete nicht oder nicht pünktlich zahlen können, rufen Sie uns als erstes an. Wir besprechen dann gemeinsam mit Ihnen wie damit umzugehen ist.
ACHTUNG: Sollten Sie sich nicht bei uns melden und es kommt wiederholt zu unpünktlichen, oder fehlenden Mietzahlungen, ist dies ein fristloser Kündigungsgrund!
1. Eine Änderung der in der Wohnung lebenden Personen ist uns unverzüglich mitzuteilen!
2. Folgendes Formular benötigen wir von Ihnen, wenn eine weitere Person mit in Ihre Wohnung einziehen möchte – (keine Untervermietung)
1. Eine Änderung der in der Wohnung lebenden Personen ist uns unverzüglich mitzuteilen! –
2. Folgendes Formular benötigen wir von Ihnen, wenn eine weitere Person, als Untermeiter, mit in Ihre Wohnung einziehen möchte –
1. Sobald es sich nicht mehr um ein Kleintier (Hamster, Kanarienvogel, …) handelt, ist uns jedes Haustier unverzüglich mitzuteilen!
ACHTUNG: Nicht in jedem Haus sind Haustiere erlaubt – Fragen Sie uns vorher!
1. Sobald Sie einen Schaden entdeckt haben, melden Sie diesen unverzüglich!
2. Wir prüfen dann wer für diesen Schaden aufkommen muss und bestellen nach Absprache umgehend einen Handwerker.
ACHTUNG: Sollten Sie uns trotz Ihrer Kenntnis einen Schaden nicht unverzüglich melden, machen Sie sich für diesen und vor allem nicht für dessen Folgeschäden verantwortlich.
Was unter einem Bagatellschaden zu verstehen ist, ist in Ihrem Mietvertrag unter §16 Abs.5 beschrieben. In Kurzform bedeutet dies, dass der Mieter für Kleinreparaturen und Schäden (bis zu der im Mietvertrag festgelegten Höhe pro Fall) , die in seinem Einflussbereich liegen aufkommen muss, egal ob er diese zu verschulden hat oder nicht.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns doch einfach eine Nachricht an kontakt@aiongroup.de
Wir werden Ihre Fragen gerne beantworten.